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Erbschafts- und Schenkungssteuerreform in Andalusien

Erben in Andalusien

heredar pensionesIn Bezug auf die Erbschafts- und Schenkungssteuern hat Spanien einen sehr schlechten Ruf bei Ausländern, die im Land gemeldet sind und/oder in Spanien Vermögenswerte, zum Beispiel in Form von Immobilien, unterhalten. Grund dafür sind die traditionell sehr hohen Steuersätze, die teils über 70 Prozent liegen, und die nur geringen Freibeträge.

Die Einnahmen aus Erbschafts- und Schenkungssteuer kommen den spanischen Regionen (Comunidades Autónomas) zugute, weshalb auch die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Anwendung dieser Steuern von den jeweiligen Regionalregierungen bestimmt werden.

Andalusien gehörte in der Vergangenheit stets zu denjenigen spanischen Regionen mit den höchsten Sätzen für die Erbschafts- und Schenkungssteuer und sehr geringen Freibeträgen. Eine erste Erleichterung trat im Dezember 2016 in Kraft. Damals wurde der Freibetrag pro Erbe, bei der Erbschaft von Ehepartnern und direkten Verwandten, auf 250.000 Euro zuzüglich des zuvor bestehenden Freibetrages von knapp 16.000 Euro angehoben.

Diese Situation hat sich in diesem Jahr nochmal erheblich geändert. Nach 37 Jahren sozialistischer Regierungen, regiert nun erstmals ein Mitte-Rechts-Bündnis in Sevilla. Zu den ersten Amtshandlungen der Regierung gehörte die Reform der  Erbschafts- und Schenkungssteuer, die durch die neue Gesetzgebung praktisch abgeschafft wurde, da der Steuerfreibetrag jetzt auf eine Million Euro je Erbe erhöht wurde.

Mit anderen Worten: vererbte Vermögen in Höhe von oder unter einer Million Euro werden nicht mehr besteuert.

Vermögenswerte von über einer Million Euro je Erbe werden lediglich mit einem Erbschaftssteuersatz von einem Prozent besteuert. Die erste Million bleibt allerdings auch in diesen Fällen steuerfrei.

Handelt es sich um Schenkungen, müssen zwar ab dem ersten Euro Steuern gezahlt werden. Der zu zahlende Betrag erfährt allerding eine Bonifikation von 99 Prozent, so dass dieser auch bei Schenkungen größerer Vermögen verschwindend gering ausfällt.

Mit diesem doch recht drastischen Schritt gesellt sich Andalusien zu einer Reihe anderer Autonomer Regionen Spaniens, die die Erbschaftssteuer so stark reduzierten, dass sie praktisch ausgesetzt wird. Dazu gehören zum Beispiel die Region Madrid, das Baskenland, La Rioja, Navarra, Katalonien, Valencia, die Balearen und die Kanarischen Inseln.

Allerdings profitiert nicht jeder gleichermaßen von der neuen Steuergesetzgebung in Andalusien. Diese gilt für leibliche und adoptierte Kinder, Ehepartner beziehungsweise offiziell eingetragene Lebenspartner, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern und Urgroßeltern. Geschwister, Cousins, andere entfernte Verwandte und Lebenspartner, die nicht offiziell eingetragen sind, werden mit einem Freibetrag von lediglich knapp 16.000 Euro und ordentliche Steuersätzen weiterhin kräftig zur Kasse gebeten.

Die Anwendung der Erbschafts- und Schenkungssteuer macht indes keinen Unterscheid mehr zwischen einem spanischen Staatsbürger oder Staatsbürgern aus EU-Ländern und dem restlichen Ausland.

Stellt sich abschließend die Frage nach dem Sinn und Zweck der beschriebenen Erbschafts- und Schenkungssteuerreform. Ein Grund dürfte sein, dass sowohl vererbtes, als auch geschenktes Vermögen schon mindestens einmal versteuert wurden. Dass der Staat beim Erbe oder einer Schenkung nochmal abkassieren will, findet keine Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung.

Der Hauptgrund für die drastischen Steuersenkungen dürfte hingegen wirtschaftlicher Natur sein. Andalusien will auf diese Weise vermögende Spanier und Ausländer in die Region locken, damit diese dann ihre Geld in Andalusien ausgeben und investieren, zum Beispiel in der Bau einer Immobilie. Zudem werden am Hauptwohnsitz auch die Steuern auf Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Arbeit sowie aus dem Bezug von Renten und Pensionen fällig.

Letzteres Argument wird von den meisten Fachleute aus der Wirtschaft geteilt. Sie glauben, dass die Reform mittel- bis langfristig unter dem Strich zu einem höheren Steueraufkommen in Andalusien führen wird.

Kritisiert wird die Steuerreform von linksgerichteten Politikern, insbesondere von der neo-kommunistischen Partei Podemos. Sie sehen in der De-facto-Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer eine weitere Bevorzugung vermögender Bevölkerungsschichten.

Der Autor dieses Artikels ist Fernando Frühbeck, Abogado und Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Frühbeck Abogados mit Sitz in Marbella.

2 Kommentare

  1. Muller sagt:

    Guten Tag,

    Ich hätte eine Frage zur Schenkungssteuer in Andalucía, gilt das neu Gesetz auch für in Spanien Steuer Ansässige die eine Immobilie in Luxemburg geschenkt bekamen Dezember 2019 . Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Isabella Rippinger

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