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Golden Visa für Spanien

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inversores golden1 1„Golden Visa“ ist eine Aufenthaltsgenehmigung für Spanien, die durch den Erwerb von Immobilien erlangt wird. Durch dieses Visum können Ausländer, die den Erwerb von Immobilien in Spanien mit einer Investition in Höhe von mindestens 500.000 Euro nachweisen, in Spanien leben. „Golden Visa“ ist für diejenigen Investoren geeignet, die für länger als ein Jahr in Spanien bleiben wollen.

Die Genehmigung ist ein gültiges Dokument für das Leben und Arbeiten in Spanien für die Dauer eines Jahres, ohne dass die Beantragung eines Ausländeridentifikationsausweises notwendig ist. Diese Genehmigung kann verlängert werden, sofern das erworbene Eigentum sich weiterhin im Besitz des Antragstellers befindet. Außerdem ist es möglich, ein Visum für Kinder und Partner des Antragstellers zu beantragen. Jedoch muss im Falle eines Visums für ein volljähriges Kind nachgewiesen werden, dass das Kind finanziell vom Inhaber der Genehmigung abhängig ist.

Für die Beantragung von „Golden Visa“ ist es ebenfalls erforderlich, die allgemeinen Voraussetzungen zu erfüllen. Diese bestehen unter anderem darin, nicht illegal in Spanien zu leben, über 18 Jahre alt zu sein und staatlich oder privat krankenversichert zu sein.

Zudem bestehen weitere spezifische Voraussetzungen für „Golden Visa“. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass der Antragsteller das Vorhaben oder den endgültigen Kauf der Immobilie nachweisen muss. Das Kaufvorhaben kann mittels eines notariell beurkundeten Vorvertrags mit Garantie für den Kauf durch eine Anzahlung oder jede andere gesetzlich vorgesehene Methode nachgewiesen werden. Der Kauf selbst kann wiederum durch die Eigentums- und Belastungsurkunde, die von dem zuständigen Grundbuchamt erhoben wurde, nachgewiesen werden.

In jedem Fall muss der Antragsteller nachweisen, dass er über eine Immobilieninvestition in Höhe von 500.000 Euro, frei von allen Lasten und Schulden, verfügt. Dies kann entweder vor oder nach dem Kauf geschehen.

Haben Sie noch Fragen? Dann beraten wir Sie gerne in unseren Kanzleien in Madrid, Barcelona, Marbella, auf Mallorca oder auf Gran Canaria.

Luis Wuest Sánchez – Dr. Frühbeck Abogados Barcelona

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