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Anzeigepflicht von Bargeld in Spanien

Bankangestellter zählt Geldscheine

Bankangestellter zählt GeldscheineIch weise meine Mandanten immer wieder sehr eindringlich darauf hin: Bei der Ein- oder Ausreise nach Spanien, egal ob in ein EU-Mitgliedsstaat oder ein Drittland, dürfen lediglich Barmittel im Werte von unter 10.000 Euro mitgeführt werden.

Leider kümmern sich die wenigsten Mandanten um meine ausdrückliche Warnung und nehmen oft wesentlich mehr als den erlaubten Maximalbetrag mit. Sie denken, dass Bargeld von den Kontrollen nicht erfasst werden kann und sowieso sei Spanien ja Mitglied in der EU. Da könne man doch problemlos auch mal 15.000 oder mehr Euro in bar mitnehmen. Ihr Argument: Die EU-Verordnung 1889/2005 sieht lediglich für Reisende, die aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind (so genannte Drittländer) in EU-Länder ein- oder ausreisen eine obligatorische Anmeldepflicht für mitgeführte Barmittel im Werte von 10.000 Euro oder mehr vor. Spätestens wenn der Mandant von den spanischen Zollbeamten erwischt wird und nervös nach seinem Anwalt fragt, wird er erfahren, dass es in Spanien, neben der genannten EU-Verordnung, eigene Vorschriften zur Anmeldepflicht von Barmitteln gibt.

Spanien hat im Rahmen eines Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus eigene nationale Vorschriften zur Anmeldepflicht von Barmitteln erlassen. Im Unterschied zur oben erwähnten EU-Verordnung sieht das Gesetz 10/2010 vom 28.04.2010 (Ley de prevención del blanqueo de capitales y de la financiación del terrorismo.) in Art. 34 Abs. 1 a, eine Anmeldepflicht für alle Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei der Einreise nach bzw. Ausreise von Spanien, vor.

Im konkreten Fall bedeutet das, dass auch bei einer Einfuhr von Barmitteln in Höhe von 10.000 Euro oder mehr von Deutschland oder einem anderen EU Mitgliedstaat nach Spanien, das Geld in Spanien angemeldet werden muss. Im umgekehrten Fall, bei einer Ausfuhr von Barmitteln in Höhe von 10.000 Euro oder mehr von Spanien nach Deutschland, muss das Geld in Spanien ebenfalls angemeldet werden. Die Anzeigepflicht gilt auch bei der Durchreise.

Ziel der Gesetzgebung und der damit zusammenhängenden Kontrollen ist die Bekämpfung der Geldwäsche. Es soll dem Anstieg von Geldbewegungen aus illegalen Quellen über die Binnengrenzen der EU hinweg vorgebeugt werden und das Einfließen von Erlösen aus Straftaten nach Spanien soll wirksamer verhindert und verfolgt werden. Die grenzüberschreitende Finanzierung des Terrorismus soll unterbunden werden, indem Personen, die in Kontakt mit terroristischen Vereinigungen stehen und hohe Geldbeträge mit sich führen, identifiziert und das von ihnen mitgeführte Geld sichergestellt werden.

Anzeigepflichtig sind Bargeld in Form von Banknoten und Münzen, sowie Wertpapiere (z.B. Aktien, Schecks, Wechsel und fällige Zinsscheine), Edelmetalle und Edelsteine.

Maßgebend für die Berechnung des Schwellenwertes von 10.000 Euro ist die Gesamtsumme aller mitgeführten Zahlungsmittel pro Person. Die Zoll-Bediensteten haben die Pflicht und die Befugnis, die Einhaltung der Anmelde- und Anzeigepflicht zu überprüfen. Wenn Sie Barmittel in anzeigepflichtiger Höhe mitführen, müssen Sie Angaben zu Art, Zahl und Wert der Zahlungsmittel sowie der Herkunft, zum wirtschaftlich Berechtigten und dem Verwendungszweck zu machen. Ihr Gepäck kann überprüft werden. Wenn eine begründete Vermutung vorliegt, dass Sie Barmittel oder Bargeld unter Ihrer Kleidung mit sich führen, dürfen die Zollbediensteten Sie auch durchsuchen.

Falls Sie Zweifel haben, ob die von Ihnen mitgeführten Zahlungsmittel anzeigepflichtig sind und Unklarheiten bestehen, erkundigen Sie sich bitte in Ihrem eigenen Interesse beim Zoll. Die Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben können für Sie erheblich sein.

Sollten Sie erwischt werden, werden die gesamten Barmittel beschlagnahmt, bis auf einen Betrag in Höhe von 1.000 Euro, der Ihnen für Ihre notwendigsten Ausgaben bleibt. In der Folge wird ein Verwaltungsverfahren durch die Kommission zur Vorbeugung von Geldwäsche eröffnet, in welchem mögliche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz überprüft werden.

Gemäß der spanischen Gesetzgebung begeht derjenige, der der obligatorischen Anzeigepflicht nicht nachkommt eine schwere Ordnungswidrigkeit. Die spanischen Behörden können im Falle eines Verstoßes gegen die Anmeldepflicht eine Mindeststrafe von 600 Euro und eine Höchststrafe bis zu dem doppelten Wert der mitgeführten Barmittel festsetzen.

Haben Sie noch Fragen? Dann beraten wir Sie gerne in unseren Kanzleien in Madrid, Barcelona, Marbella, auf Mallorca oder auf Gran Canaria.

Fernando Frühbeck – Dr. Frühbeck Abogados Marbella

5 Kommentare

  1. Dora Hauzenberger sagt:

    Wie hoch ist eine Banküberweisung von der Schweiz nach Mallorca in Euro erlaubt, ohne Probleme?

  2. Karin Gladis sagt:

    Ich bin traurig und sehr böse weil ich mich von den Staaten in Europa um mein Geld betrogen fühle. Wir Rentner haben keine Lobby ,jeder bezahlt brav seine Steuer obwohl die Rente schon besteuert wurde . Gut ich lebe als Rentner in Spanien habe in Deutschland 44 Arbeitsjahre hinter mir und freute mich in Spanien mein Lebensabend zu verbringen. Alles war gut habe meine Nie Nummer und meine Residenz . Ich habe mich erkundigt wie es ist mit Steuern und man erklärte mir auf den Behörden ich bekomme Bescheid Als meine Tochter 2015 Bescheid bekam bin ich mit aber man wollte weder meine Rente sehen sondern meinte ich solle auf den Bescheid warten . 2019 bekam ich endlich den Bescheid für 2014 was ja schon verjährt ist .Nun soll alles schnell schnell gehen ich fühle mich mit fast 70 völlig überfordert. Meine Schwerbeschädigten Ausweiss wird nicht anerkannt weil er aus Deutschland ist trotz EU Aber meine Rente?? Meine Arztbesuche werden auch nicht anerkannt weil es deutsche Ärzte sind Meine Tochter braucht Pflege ,wird auch nicht anerkannt weil ich Deutsche bin . Absetzen kann ich überhaupt nichts. Ich soll ein Konto eröffnen obwohl wir EU sind . Ich werde im hohen Alter zurück gehen bin ich dann noch in der Lage mich um alles zu kümmern. Muss ich alles Wissen ? Warum werde ich nicht besser informiert und die Behörden besser geschult. Es geht so nicht weiter , ich bin nicht reich habe weder Vermögen aber ich fühle mich um meine kleine Rente und meine kleinen Ersparnisse betrogen. Egal ob es in Deutschland oder Spanien ist . Wenn Gesetze in Kraft treten sollten die Bewohner informiert werden und mit alte Leute ordentlich darüber gesprochen werden.Es ist so grausam in Europa geworden alle bedienen sich an uns kleine Rentner und Arbeiter.

  3. Brigitte H. Vilaverde Garcia sagt:

    Hallo meine Liebe,

    Hatte fast 30 Jahre auf Fuerteventura gelebt und gearbeitet. Durch Unfall Rentnerin, also wieder zurück nach Deutschland.
    Hier hatte ich nur Gummiwände, geholfen hat mir auf Anraten eines Ausländers das span.Konsulat. Hier bekam ich selbstverständlich schnelle Hilfe, da amtlich alles funktioniert reibungslos.
    Sie sollten sich in Spanien an das deutsche Konsulat wenden.
    Mit der Hoffnung auf Erfolg.
    L.g.B.Vilaverde

  4. Belkassem sagt:

    Mir wurde 16700 in Spanien beschlagnahmt was kann ich tun ?

  5. Montalta sagt:

    Guten Tag
    Wenn ich das richtig verstanden habe darf pro Erwachse Person 10000 Euro mit nach Spanien nehmen
    Gruss

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