Kürzlich wurde einer meiner Mandanten von der örtlichen Polizei in Marbella verhaftet worden war, weil der TÜV-Aufkleber auf dem Nummernschild seines in Deutschland zugelassenen KFZ laut Angaben der Polizeibeamten falsch aussah. Der arme Mann wurde zuerst in das Präsidium der Lokalpolizei in Marbella gebracht und später an die Nationalpolizei übergeben wo er in einer Arrestzelle übernachten musste. Erst am folgenden Morgen durfte er gehen.
Die Lokalpolizei argumentierte, dass die Änderung eines KFZ-Kennzeichens sowohl in Spanien als auch in Deutschland den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt. Da mein Mandant der Eigentümer des betreffenden Fahrzeuges ist und somit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand des Kennzeichens trägt, wurde er wegen des dringenden Verdachts der Urkundenfälschung festgenommen.
Zunächst erschien mir das Vorgehen der Polizei absolut unverhältnismäßig, fast schon willkürlich, weil ich trotz legetimen Verdachts nicht verstehen konnte, dass der Fahrer eines deutschen Fahrzeugs wegen eines Problems mit der TÜV-Plakette eine Nacht in der Zelle verbringen muss. Denn in Spanien wird der Besitzer eines Autos, das ohne TÜV fährt, lediglich mit einer Geldstrafe von rund 200 Euro belegt und nicht mit 16 Stunden Arrestzelle bestraft.
Nachdem mein Mandant die Freiheit erlangte, begann ich mich intensiv in die Thematik einzuarbeiten. Dabei kam heraus, dass mein Mandant die beanstandete Plakette nicht in Deutschland erlangt hatte, sondern in Spanien. Er war offenbar auf einen Betrüger reingefallen, der ihm erzählte deutsche Prüfingenieure würden den deutschen TÜV auch in Spanien abnehmen.
Dieses Märchen hört man immer mal wieder. Es gibt sogar Leute, die diese Dienstleistungen in Zeitungen oder im Internet bewerben. Hier handelt es sich mit absoluter Sicherheit um Betrüger. Stets gilt, dass der TÜV lediglich in dem Land durchgeführt werden darf, in dem auch das Fahrzeug zugelassen ist. Mit anderen Worten: einen deutschen TÜV für Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen gibt es in Spanien nicht.
Immerhin wäre es möglich gewesen, dass der Betrüger, dem mein Mandant auf dem Leim gegangen ist, das Fahrzeug mit einer echten TÜV-Plakette samt Prüfbericht ausgestattet hätte. Vielleicht war ja tatsächlich ein schlauer Prüfingenieur aus Deutschland mit im Spiel und wollte sich durch die illegale Beschaffung echter Dokumente ein kleines Extra verdienen.
Leider, zumindest aus Sicht meines Mandanten, hatte man diesem keinen Inspektionsbericht ausgehändigt. Und die Hauptuntersuchung des TÜV war natürlich auch nicht in Deutschland registriert.
Angesichts dieser Situation ist es offensichtlich, dass in Spanien Betrüger, vielleicht sogar im Rahmen der organisierten Kriminalität, gutgläubigen Bürgern eine deutsche Hauptuntersuchung in Spanien anbieten, die es gar nicht gibt. Genauso wenig ist die TÜV-Plakette echt. Das geringste Problem hierbei ist, dass die Betrogenen dafür zwischen 300 und 600 Euro in den Sand setzen. Viel schlimmer wiegt, dass die betroffenen Personen, ohne es zu wissen, nicht nur ohne legalen TÜV fahren, sondern zudem den Straftatbestand der Urkundenfälschung begehen. Das kann sie dann durchaus mehr als nur eine Nacht in der Zelle kosten. Und im Falle eines Unfalls zahlt keine Versicherung.
Durch den geschilderten Fall ist auch klar, dass die Polizei in Marbella und wahrscheinlich auch spanienweit sehr genau über die Existenz von gefälschten TÜV-Plaketten Bescheid weiß und auch gezielt nach solchen Fahrzeugen sucht. Offenbar handelt es sich hier keineswegs um einen Einzelfall.
Haben Sie noch Fragen? Dann beraten wir Sie gerne in unseren Kanzleien in Madrid, Barcelona, Marbella auf Mallorca oder auf Gran Canaria.
Fernando Frühbeck – Dr. Frühbeck Abogados Marbella
5 Kommentare
Der Artikel sehr Hilfreich mich wuerde interessieren von welchem Datum die Hacienda berechnet wird vom Herstellungsdatum oder Erstzulassung
DAnke Jose
Mein deutscher Nachbar , hier in Spanien, lebt seit zig Jahren dauerhaft an der Costa Blanca. In Deutschland ist er zum Schein bei seiner Tochter gemeldet. Sein Auto hat ein deutsches Kennzeichen. Ohne TÜV Plakette. Keinen interessiert’s…
Vielen Dank für diesen Bericht über Ihren Mandanten. Interessant, dass der TÜV lediglich in dem Land durchgeführt werden darf, in dem auch das Fahrzeug zugelassen ist. Ich wollte nach Spanien auswandern und dort dann auch ein Auto zulassen, daher wollte ich mich im Vorhinein über die TÜV Bestimmungen informieren.
Sehr interessant.
Was mich wundert das ich bisher nirgends gefunden habe wo es niedergeschrieben ist das die Hauptuntersuchung nur auf deutschen Hoheitsgebiet durchgeführt werden darf. Woher kommt diese Aussage?
Ich habe mein Auto in Spanien abgemeldet nachdem ich es bereits in Deutschland hatte. Die Abmeldung war definitiv wegen Ausfuhr. Ich habe jedoch das auto hier in Deutschland niemals angemeldet. Jetzt würde ich das Auto wieder gerne in Spanien anmelden, was auch machbar ist. Da dieses Auto aber hier in Deutschland steht, und ich keinen Tüv habe, kann ich es nicht nach Spanien bringen. Kann ich hier einen Hauptuntersuchung machen lassen und mit diesem Tüv eine Zulassung machen. Wir der deutsche Tüv in diesem Fallm akzeptiert, oder muss ich das Auto erst hier anmelden um es nach Spanien zu bringen.
LG