Pläne der Wohnung und Schlüssel
Der Immobilienerwerb in Spanien
16/11/2017
Adam Global Meeting
ADAM Global Regional Meeting Europe 2018 London
27/02/2018

Arbeitsrecht in Spanien: Wegeunfall auf dem Arbeitsweg

car accident

Wegenunfall: Urteil des Obersten Gerichtshofs der Balearen 365/2017

Autounfall in SpanienAm 28. September 2017 gab der Oberste Gerichtshof der Balearen in seinem Urteil 365/2017 den Rechtsmitteln statt, die von einem Arbeiter eines Unternehmens eingelegt wurden, das sich auf Telemarketing spezialisiert hat. Anhand dieses Rechtsmittels forderte er aufgrund eines Unfalls, der auf dem Weg von der Arbeit nach Hause stattgefunden hatte und zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führte, die Bestimmung des Versicherungsfalls. Das Bedeutende an diesem Fall ist, dass dieser Unfall anfangs als außerberuflicher Unfall betrachtet wurde, da der Arbeitnehmer nach Feierabend an einem Arbeitstag um 19:00 Uhr beschloss, sich mit Freunden in einer Bar in der Nähe seiner Arbeitsstätte zu treffen. Die Berufsgenossenschaft und die Sozialversicherung argumentierten vor Gericht, dass der Unfall aufgrund der Tatsache, dass der Arbeitnehmer sich 30 Minuten in einer Bar aufhielt statt direkt nach Hause zu gehen, nicht als Wegeunfall auf dem Arbeitsweg betrachtet werden könne. Allerdings wandte der Oberste Gerichtshof in der zweiten Instanz die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vom 21. Mai 1984 an. Hier wird davon ausgegangen, dass all solche Verhaltensweisen eines Arbeitnehmers auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause, die üblichen Mustern des Zusammenlebens und üblichen Verhaltensmustern entsprechen, wie zum Beispiel ein 30-minütiger Aufenthalt in einer Bar, der Besuch der Toilette oder ein Gespräch mit einem Freund oder auch ein Umweg, um einen Einkauf zu erledigen etc., keine Unterbrechung des kausalen Zusammenhangs darstellen. Gemäß dem Prinzip „pro operario“ muss zudem bei begründeten Zweifeln in jedem Fall zugunsten des Arbeiters entschieden werden. Angesichts dessen gab der Oberste Gerichtshof der Balearen schlussendlich den Rechtsmitteln statt, die der Arbeitnehmer eingelegt hatte, indem er darlegte, dass die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen war.

Haben Sie noch Fragen? Dann beraten wir Sie gerne in unseren Kanzleien in Madrid, Barcelona, Marbella, auf Mallorca oder auf Gran Canaria.

Elena Bello Cárdenes – Dr. Frühbeck Abogados Barcelona

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.