Abschied vom Golden Visa: Gesetzliche Alternativen für internationale Investoren
23 Mai 2025

Spanien hat seine Entscheidung bekannt gegeben, das Aufenthaltsvisum für Immobilieninvestitionen – besser bekannt als „Golden Visa“ – abzuschaffen. Dieses Visum ermöglichte es Nicht-EU-Bürgern, legal im Land zu leben, wenn sie Immobilien im Wert von mindestens 500.000 Euro erwarben. Obwohl es ursprünglich als Instrument zur Förderung von Investitionen nach der Krise von 2008 gedacht war, sehen die aktuellen Behörden darin einen Beitrag zur Immobilienspekulation und zur Verteuerung des Wohnraums in städtischen Gebieten.

Was ändert sich mit der Abschaffung?
Die Abschaffung des Golden Visa bedeutet eine Kehrtwende hin zu einem restriktiveren Modell der Anziehung ausländischen Kapitals, mit einem Schwerpunkt auf sozialer Ausgewogenheit. Viele Investoren, die sich bereits im Erwerbsprozess einer Immobilie befinden, fragen sich, welche Optionen nun noch bestehen und wie sie ihren Aufenthalt regulieren können.

Rechtliche Optionen nach dem Golden Visa
Bei Dr. Frühbeck Abogados analysieren wir verschiedene Alternativen:

  • Nicht erwerbstätiges Aufenthaltsvisum, gedacht für Personen mit ausreichenden finanziellen Mitteln.

  • Visum für digitale Nomaden, für Remote-Arbeiter mit stabilem Einkommen und internationalen Kunden.

  • Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer, für innovative Projekte mit wirtschaftlicher oder sozialer Wirkung.

  • Aufenthalt aus Gründen der Verwurzelung und weitere Möglichkeiten des Ausländerrechts, je nach Einzelfall.

Darüber hinaus ist eine frühzeitige Planung aus steuerlicher und erbrechtlicher Sicht unerlässlich – insbesondere bei familiären oder unternehmerischen Investitionsstrukturen.

Was sollten aktuelle Investoren tun?
Unsere Empfehlung lautet: handeln Sie vorausschauend. Wer bereits in Immobilien investiert hat oder sich im Kaufprozess befindet, sollte so bald wie möglich rechtlichen Beistand suchen, um die Auswirkungen dieser Maßnahme zu prüfen und ergänzende oder Übergangslösungen zu finden, die den legalen Aufenthalt in Spanien weiterhin ermöglichen.

Fazit
Spanien bleibt ein attraktives Land für internationale Investitionen. Auch wenn das Golden Visa nicht mehr verfügbar ist, gibt es weiterhin vollkommen legale und praktikable Möglichkeiten, um in Spanien zu leben, zu gründen und zu investieren. Bei Dr. Frühbeck Abogados begleiten wir unsere Mandanten mit einer strategischen, globalen und präventiven Sichtweise, um sich an dieses neue rechtliche Umfeld anzupassen.