Ethische Überlegungen zu Kundenbewertungen im juristischen Marketing
20 Aug. 2025

In einem zunehmend wettbewerbsorientierten Umfeld suchen Anwaltskanzleien nach neuen Wegen, um Sichtbarkeit zu erlangen und Vertrauen aufzubauen. Eine häufig verwendete Marketingstrategie ist die Nutzung von Kundenbewertungen – ein gängiges Instrument in vielen Branchen. Doch im juristischen Bereich wirft diese Praxis ethische und rechtliche Fragen auf, die mit besonderer Sorgfalt behandelt werden müssen. Der Wert eines Testimonials – auch im juristischen Bereich? Eine positive Bewertung kann die Wahrnehmung potenzieller Mandanten stark beeinflussen: Sie vermittelt Nähe, Glaubwürdigkeit und greifbare Ergebnisse. Anders als in anderen Berufsgruppen unterliegt die anwaltliche Tätigkeit jedoch speziellen berufsrechtlichen Regelungen, die darauf abzielen, die Integrität des Berufsstandes zu wahren und Verbraucher vor irreführender oder überzogener Werbung zu schützen. Was sagen die Vorschriften zur Werbung im Anwaltsbereich? In Deutschland regeln unter anderem die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), wie Werbung von Anwaltskanzleien ausgestaltet sein darf. Dabei gilt insbesondere:

  • Keine Erfolgsgarantien oder Versprechungen.

  • Keine vergleichende Werbung mit anderen Kanzleien oder Anwälten.

  • Keine Aussagen, die falsche Erwartungen wecken oder täuschen könnten.

In diesem Zusammenhang ist die Verwendung von Testimonials mit Vorsicht zu genießen, da sie leicht gegen diese Grundsätze verstoßen können – insbesondere, wenn sie nicht präzise und verantwortungsvoll formuliert sind. Mögliche Risiken bei der Nutzung von Bewertungen Das größte Risiko bei Kundenbewertungen in der Anwaltsbranche besteht darin, dass sie als Erfolgsgarantie verstanden werden könnten. Aussagen wie „Dank dieser Kanzlei habe ich meinen Fall gewonnen“ oder „Ich habe eine sehr hohe Entschädigung erhalten“ erwecken möglicherweise den Eindruck, dass solche Ergebnisse auch in anderen Fällen zu erwarten seien – was nicht der Realität entspricht. Jeder Fall ist individuell und sollte auch so kommuniziert werden. Zudem ist der Schutz der Vertraulichkeit und Privatsphäre der Mandanten von höchster Bedeutung. Auch wenn ein Mandant der Veröffentlichung seiner Bewertung zustimmt, muss sichergestellt werden, dass keine sensiblen Informationen preisgegeben werden – weder direkt noch indirekt. Best Practices für einen ethisch vertretbaren Einsatz Wenn eine Kanzlei sich entscheidet, Bewertungen in ihre Kommunikation einzubinden, sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

  1. Immer eine ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Mandanten einholen.

  2. Keine Erfolgsaussagen oder konkrete Ergebnisse erwähnen.

  3. Eine sachliche, zurückhaltende Sprache verwenden.

  4. Keine anonymen Bewertungen veröffentlichen, die als fingiert erscheinen könnten.

  5. Einen klaren Hinweis ergänzen, dass jeder Fall individuell ist und vergangene Ergebnisse keine zukünftigen garantieren.

Fazit Juristisches Marketing entwickelt sich weiter – doch die Grundwerte des Berufsstandes bleiben bestehen. Kundenbewertungen können ein legitimes Kommunikationsmittel sein, sofern sie mit Sorgfalt, Transparenz und im Einklang mit den berufsrechtlichen Vorgaben verwendet werden. In einer Branche, in der Vertrauen das höchste Gut ist, sollte die Ethik stets den Weg weisen.