Neue Nachhaltigkeitspflichten für Unternehmen: CSRD und grüne Taxonomie
03 Sept. 2025

Die Nachhaltigkeitspflichten für Unternehmen in Europa nehmen deutlich zu. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie werden Unternehmen – große Konzerne ebenso wie bald auch kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen – verpflichtet, detaillierte Informationen zu ihren ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten (ESG) offenzulegen.

Diese Entwicklung betrifft nicht nur börsennotierte Gesellschaften, sondern wirkt sich auch auf internationale Investoren, Tochtergesellschaften in Spanien und auf Unternehmen aus, die in Geschäftsbeziehungen mit berichtspflichtigen Konzernen stehen.


Was bedeutet die CSRD konkret?

Die CSRD ersetzt und erweitert die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Ab 2025 müssen große Unternehmen in der EU ihre Nachhaltigkeitsberichte nach einheitlichen europäischen Standards (ESRS) erstellen.

Erweiterter Anwendungsbereich: Auch nicht-börsennotierte Großunternehmen sowie ab 2026 kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen.
Detaillierte Berichterstattung: Angaben zu Klimaauswirkungen, Menschenrechten, Diversität, Unternehmensführung und Lieferketten.
Prüfungspflicht: Nachhaltigkeitsberichte müssen durch externe Prüfer testiert werden.


Die Rolle der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie-Verordnung definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Für Unternehmen bedeutet dies:

  • Offenlegung, in welchem Umfang ihre Tätigkeiten den Taxonomie-Kriterien entsprechen.

  • Darstellung von Umsatz, Investitionen und Betriebsausgaben in Bezug auf nachhaltige Aktivitäten.

  • Transparenz gegenüber Banken und Investoren, die Nachhaltigkeitskriterien in Finanzierungsentscheidungen einbeziehen.


Herausforderungen für Unternehmen

Die neuen Vorgaben bringen rechtliche und organisatorische Herausforderungen mit sich:

  • Datensammlung und interne Prozesse: Viele Unternehmen müssen erstmals ESG-Daten systematisch erheben.

  • Risiko von Sanktionen: Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Bußgeldern und Reputationsverlust führen.

  • Lieferkettendruck: Auch kleinere Unternehmen geraten indirekt in die Pflicht, wenn sie Teil der Wertschöpfungskette großer Konzerne sind.


Fazit: Rechtssicherheit durch professionelle Begleitung

Nachhaltigkeit ist längst nicht mehr nur ein Imagefaktor, sondern eine rechtliche Verpflichtung. Die CSRD und die EU-Taxonomie verändern den Rechtsrahmen grundlegend und betreffen sowohl multinationale Konzerne als auch mittelständische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung.

Bei Frühbeck Abogados unterstützen wir Unternehmen und Investoren bei:

  • der Umsetzung der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung,

  • der Anpassung interner Compliance-Strukturen,

  • der rechtssicheren Einhaltung europäischer ESG-Vorgaben.

Kontaktieren Sie uns, um Ihre Nachhaltigkeitsstrategie rechtlich abzusichern und Wettbewerbsvorteile in einem sich wandelnden Markt zu sichern.