Familien- und Erbrecht erfordert Feingefühl, juristische Präzision und Diskretion. Unser Team berät sowohl Privatpersonen als auch Familienunternehmen bei der Planung, Verwaltung und Lösung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem persönlichen und finanziellen Leben.
Wir erstellen Testamente, Erbverträge, Erbschaftssteuerplanungen und Strukturen für die Fortführung des Familienvermögens. Wir intervenieren auch bei Erbteilungen, Testamentsanfechtungen, Erbstreitigkeiten und streitigen Erbschaftsverfahren.
Im Familienrecht unterstützen wir bei Scheidungen, Trennungen, gemeinsamem Sorgerecht, Unterhalt, Regelungsvereinbarungen und Kindesschutzmaßnahmen. Wir streben stets ausgewogene und faire Lösungen an und achten dabei besonders auf das Wohl von Familie und Vermögen.